Aus der Bordkasse werden sämtliche durch die aktuelle Reise direkt verursachten
Kosten getragen. Gewöhnlich wird zu Beginn der Reise von den Teilnehmern mit
Ausnahme des Skippers ein bestimmter Betrag pro Person in diese Kasse einbezahlt.
Ist der Inhalt der Bordkasse vor dem Ende der Reise verbraucht, so muß von den
Teilnehmern entsprechend nachgeschossen werden.
Am Ende der Reise wird der restliche Inhalt der Bordkasse an die Teilnehmer
zurückgegeben. Aus der Bordkasse werden insbesondere sämtliche anfallenden
Gebühren, also Hafengebühren, Kanalgebühren, Ein- und Ausklarierungsgebühren,
Transitkosten, Ver- und Entsorgungskosten bezahlt. Dazu gehören auch Lebensmittel und
Trinkwasser. Wichtig ist dabei auch der Betriebsstoff für den Motor (Diesel).
Auf Einzelpersonen bezogene Kosten werden jeweils von dieser getragen und nicht aus
der Bordkasse beglichen.
Bei einer reibungslosen Segelreise sind gewöhnlich die Lebensmittelkosten der
größte Teil der Belastung für die Bordkasse. Da hängt der Umfang dieser Kosten
natürlich sehr von den Ansprüchen der Teilnehmer ab. Ebenfalls von den Bedürfnissen
der Teilnehmer abhängig ist die Frage, ob und in welchen Hafen eingefahren werden
soll, denn manchmal gibt es da deftige Gebühren! Wenn viel unter Motor gefahren
werden muß, werden die Kosten für den Diesel schnell zur Hauptbelastung. Ein Fahrtag
unter Motor kann schnell 100 Euro und mehr kosten.
Der Skipper bzw. Eigentümer trägt gewöhnlich sämtliche indirekten Kosten. Er erwirbt das Schiff,
trägt die Kosten der erforderlichen Renovierungen und Reparaturen,er trägt sämtliche
Unterhaltskosten für das Schiff außerhalb der Reise. Dieser Teil der Kosten wird den Gästen
nicht auferlegt, obgleich das z.B. beim Chartern, den weitaus größten Teil der Kosten
ausmacht.
Während der Fahrt ist er daher von Einzahlungen in die Bordkasse befreit. Vom üblichen Wachrhythmus
ist er ebenfalls befreit, weil er sowieso immer auf Wache und für alles verantwortlich ist.
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